Start Fahrschule Begleitetes Fahren mit 17


PKW-Führerschein (Klasse B17) 
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Der Traum vom eigenen Führerschein kann bereits mit 17 schon Wirklichkeit werden. Dazu sind nur einige Kleinigkeiten zu beachten:


Voraussetzung:
Mindestalter: 17 Jahre

Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich

Einschluss der Klasse:
AM und L

Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ersterwerb: 
12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff. 

Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L): 
6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff.

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten

Erforderliche Antragsunterlagen:
> Sehtest
> Erste-Hilfe-Kurs
> biometrisches Lichtbild
> Führerschein- und Ausweiskopie der Begleitpersonen

Wichtige Informationen für die jungen Fahrer und ihre Begleiter:
Der/die junge Fahrer/-in...
Mit Vollendung des 17. Lebensjahres Erhalt einer Prüfbescheinigung, ab Vollendung des 18. Lebensjahres Erhalt eines EU-Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle.

Die Begleiter...
...müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Unterrichtszeiten:
In Naila:
Blockunterricht

Ausbildungsfahrzeuge:
VW Golf VII

Infoblatt:
Infoblatt: Begleitetes Fahren mit 17 (PDF / 331 kB)
 

Fahrschule Heiko Roedel in Berg und Naila / Oberfranken