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Voraussetzung: |
Mindestalter: 18 Jahre Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse B erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
C1 |
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Theoretische Ausbildung: |
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten Bei Erweiterung: 6 x Grundstoff zusätzlich... ... bei Vorbesitz B = 10 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz C1 = 4 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz D1 = 4 x klassenspezifischer Stoff ... bei Vorbesitz D = 2 x klassenspezifischer Stoff Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C: 12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 10 x für Klasse C |
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Praktische Ausbildung: |
bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamen Erwerb): Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten bei Erweiterung von C 1 auf C: Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Minuten Nachtfahrten: 1 Nachfahrt á 45 Minuten |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
auf 5 Jahre |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> ärztliche Untersuchung > augenärztliches Zeugnis oder Gutachten > biometrisches Lichtbild > Erste-Hilfe-Ausweis |
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Unterrichtszeiten: |
In Berg: Dienstag und Donnerstag von 19.30 - 21.00 Uhr In Naila: Montag und Mittwoch von 19.30 - 21.00 Uhr |
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Schulungsfahrzeug: |
Mercedes Actros MP3 |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse C (PDF / 319 kB) |

Definition Klasse CE: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
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Voraussetzung: |
Mindestalter: 18 Jahre Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
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Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: |
Klasse C erforderlich |
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Einschluss der Klasse: |
BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist |
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Theoretische Ausbildung: |
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten Bei Erweiterung: 6 x Grundstoff zusätzlich... ... bei Vorbesitz C = 4 x klassenspezifischer Stoff Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1: 6 x Grundstoff zusätzlich 4 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE: 6 x Grundstoff zusätzlich 10 x klassenspezifischer Stoff Klasse C und 4 x für Klasse CE |
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Praktische Ausbildung: |
bei Erweiterung von C auf CE : Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten beim gemeinsamen Erwerb von C + CE (Solo / Zug): Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 / 5 Stunden á 45 Minuten Autobahnfahrten: 1 / 2 Stunde á 45 Minuten Nachtfahrten: 2 / 3 Nachfahrt á 45 Minuten |
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Befristung der Fahrerlaubnis: |
auf 5 Jahre |
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Erforderliche Antragsunterlagen: |
> ärztliche Untersuchung > augenärztliches Zeugnis oder Gutachten > biometrisches Lichtbild > Erste-Hilfe-Ausweis |
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Unterrichtszeiten: |
In Berg: Dienstag und Donnerstag von 19.30 - 21.00 Uhr In Naila: Montag und Mittwoch von 19.30 - 21.00 Uhr |
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Schulungsfahrzeug: |
Mercedes Actros MP3 Hängerzug |
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Infoblatt: |
Infoblatt: Führerscheinklasse CE (PDF / 327 kB) |