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Gefahrgutbeauftragter (Grundkurs)

Allgemeiner Teil: Straße / Schiene / See


Zielgruppe:
Gemäß § 3 GbV sind „Gefahrgutbeauftragte“ die vom Unternehmer oder Inhaber eines Betriebes bestellten Personen oder die Unternehmer oder die Inhaber eines Betriebes selbst, die Aufgaben nach § 8 GbV wahrzunehmen haben und Inhaber eines Schulungsnachweises nach § 4 GbV sind.

Ausbildungszeiten: 

3 Tage für "Straße"
4 Tage für "Straße und Schiene"
1 Tag für "See"
  
+ 1 Tag Prüfungsvorbereitung


Inhalt der Ausbildung:
- Grundlagen zum Gefahrgutrecht
- Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- Beauftragte Person
- Erläuterungen zu besonderen Gefahrgutvorschriften
- Einige Vorschriften anderer Rechtskreise
- Grundlagen zu möglichen Rechtsfolgen
- GGVSEB, ADR, RID, IMDG-Code (Einführung / Aufbau)
- Klassifizierung
- Freistellungen und Ausschlüsse
- Begleitpapiere
- Umschließungen von Gefahrgut
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Verhaltensregeln zum Umgang mit Gefahrgut

Ausbildungsort:
95180 Berg - Rothleitener Weg 30
 

Fahrschule Heiko Roedel in Berg und Naila / Oberfranken