Start Weiterbildung Hubarbeitsbühnenbediener


Bediener von HubarbeitsbühnenHubarbeitsbuehne1

Wo immer in Höhe gearbeitet wird, werden Hubarbeitsbühnen verschiedenster Bauart eingesetzt. Die Berufsgenossenschaften schreiben klare Ausbildungsgrundsätze für die Bediener von Hubarbeitsbühnen vor.
Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauf-
tragten Personen vorbehalten.
So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen z.B. in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der Regel "Betreiben
von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R500) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem
selbständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen Personen nur beauftragen, die

    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben
    2. in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind
    3. ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben



Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Körperliche, geistige und charakterliche Eignung
- Untersuchung nach G 25 (auf Wunsch auch über uns möglich)

Ausbildungszeiten: 
Samstag:
von 8.00 Uhr bis 16.15 Uhr

Inhalt der Ausbildung:

Theoretischer Teil
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener
  Bauarten
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
  Aufstellen/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Prüfung der Maschine
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
- Abschlussprüfung


Praktischer Teil
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau
- Standsicheres Verfahren
- Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablass
- Abschlussprüfung


Besonderes:
Auf Wunsch Inhouse-Schulung möglich.
Firmeneigene Unterrichtsräume mit 400 m² großer Trainingshalle.
 

Fahrschule Heiko Roedel in Berg und Naila / Oberfranken